Für Ihre Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG i.V. mit § 4 BKrFQV müssen Berufskraftfahrer (m/w/d) innerhalb von fünf Jahren eine 35.-stündige Weiterbildung absolvieren.
Bei der Vermittlung der geforderten drei Kenntnisbereiche, gemäß Anlage 1 BKrFQV stehen wir Ihnen als staatlich anerkannter Partner zur Seite.
Wir Aktualisierung Ihrer Kenntnisse in den vorgeschriebenen Themenfeldern, inklusive wertvollen praktischen- und konstruktiven Alltagstipps.
Zielgruppe: Die Berufskraftfahrerweiterbildung ist für alle gewerblich Fahrer (m/w/d) gesetzlich vorgeschrieben, die im Personenverkehr mit Kfz über 8 Fahrgastplätze, für die Führerscheinklassen D1/D1E/D/DE und im Güterkraftverkehr mit Kfz über 3,5 t zGM, für die Führerscheinklassen C1/C1E/C/CE tätig sind.
Voraussetzung: Die Teilnehmenden müssen mindestens eine der Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E/C/CE/D1/D1E/D oder DE besitzen.
Seminarinhalt: Der Seminarinhalt richtet sich nach § 4 Absatz 1 Satz 1 BKrFQV, für alle Kenntnisbereiche (1, 2 und 3 der Anlage 1) und jeweils mindestens einen Unterkenntnisbereich.
1.Tag = Modul 1
KB 1 Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
UKB 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung.
UKB 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
UKB 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs.
UKB 1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen.
UKB 1.5* *Unterkenntnisbereich Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE opt. möglich
UKB 1.6* *Unterkenntnisbereich Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE opt. möglich
2.Tag = Modul 2
KB 1 Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
UKB 1.4 Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs.
3.Tag = Modul 3
KB 2 Anwendung der Vorschriften
UKB 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Vorschriften für den Güterkraftverkehr.
4.Tag = Modul 4
KB 2 Anwendung der Vorschriften
UKB 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr.
UKB 2.3* *Unterkenntnisbereich Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE opt. möglich
5.Tag = Modul 5
KB 3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
UKB 3.1 Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle.
UKB 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen.
UKB 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen.
UKB 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung.
UKB 3.5 Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage in Notfällen.
UKB 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt.
UKB 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung.
UKB 3.8* *Unterkenntnisbereich Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE opt. möglich
Abschluss: Nach erfolgreicher Teilnahme, erfolgt die Eintragung ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt für das jeweils gebuchten Module. Der Teilnehmende kann nach absolvierten der 35 Weiterbildungsstunden seine aktuell gültige Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 95 in ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht ausgestellt.
Seminarangebot: Als Vollzeitwoche sowie an den Wochenenden (samstags), je nach Verfügbarkeit.
Dauer: Ein Modul entspricht 7 UE a. 60 min, inkl. Pausen 8 Zeitstunden.
Gültigkeit: 5 Jahre
Seminarkosten: 80 € pro Modul, inkl. Inhouse Service
Max. Teilnehmerzahl: 25, ab 10 Teilnehmenden findet das Seminar verbindlich statt.
Schulungsort:
Anerkannte Unterrichtsräume gemäß §9 Abs. 2 BKrFQG
- 36272 Niederaula, Ortsteil Mengshausen
- 36272 Niederaula
- 36179 Bebra
- 36269 Philippsthal, OT Heimboldshausen
Veranstalter: IBW-GG, Fachdozent Alex Weibert
Ort: aktuelle Veranstaltungsorte, siehe Termine